Selbstverwaltung

Im Unterschied zu staatlichen Schulen gibt es an der Freien Waldorfschule Böblingen keinen “Direktor” oder “Schulleiter”. Geleitet wird die Schule in Form der Selbstverwaltung und gemäß dem Delegationsprinzip. Oberstes Entscheidungsgremium ist die Mitgliederversammlung des Waldorf-Schulvereins, welcher Träger der Schule ist. Der Vorstand vertritt die Schule in allen rechtlich relevanten Fragen nach außen. Nach innen, also in allen Fragen, welche die Schule als pädagogische Einrichtung betreffen, wird die Schule durch die Konferenzen geleitet.

In zahlreichen Arbeitskreisen, in denen Lehrer und Schüler gemeinsam wirken, wird das schulische Leben mit Innen- und Außenwirkung gestaltet und mit Impulsen versorgt.

Lehrerkollegium

Zu Beginn der Donnerstagskonferenzen besprechen sich Klassenlehrer und Tutoren mit ihren Fachlehrern über die Belange einer speziellen Klasse in den Klassenlehrerkonferenzen.

In der Internen Konferenz sind die Lehrer Mitglied, die länger als ein Jahr an der Schule sind. Sie entscheidet über Personalfragen und behandelt allgemeine Themen der Schulführung.

Die Pädagogische Konferenz hat die Weiterbildung der Lehrer zur Aufgabe und arbeitet an allen inhaltlichen Aufgaben des Unterrichts und der Schulgestalt.

Die Verwaltungskonferenz, an der ebenfalls alle Lehrer teilnehmen, befasst sich mit den technischen Fragen des Schulbetriebs.

Für die Konferenzen, die wöchentlich tagen, gibt es Vorbereitungs­kreise, welche für eine effiziente Themenerörterung sorgen. Komplexe Aufgaben werden gemäß dem Delegationsprinzip bearbeitet und die Ergebnisse werden in der Konferenz vorgetragen und entschieden. Delegationen werden jeweils zum Ende eines Schuljahres ausgesprochen. Durch dieses Prinzip ist ein überdurchschnittlich effizientes Arbeiten möglich, welches das Vorhalten eines umfangreichen Verwaltungsapparates unnötig macht.

Auch die Klassenlehrerkonferenz und die Oberstufenkonferenz treten wöchentlich zusammen.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht als Leitungsgremium aus vier Eltern und drei Lehrern, wobei jedes Vorstandsmitglied für einen spezifischen Aufgabenbereich zuständig ist. Aufgabenbereiche sind zum Beispiel Finanzen, Pädagogik, Öffentlichkeitsarbeit, Bau oder Schulveranstaltungen. Der Vorstand wird alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt. Mitglieder sind die Eltern und Freunde der Schule. Beschlüsse von besonderer Tragweite werden in der Mitgliederversammlung gefasst.

Eltern-Lehrer-Schüler-Kreis

Der Eltern-Lehrer-Schüler-Kreis (ELSK) setzt sich zusammen aus Delegationen von jeweils zwei Eltern pro Klasse, Schülern der Oberstufe und zwei Mitgliedern des Lehrerkollegiums. Interessierte Eltern sind jederzeit zur Mitarbeit eingeladen. Der Eltern-Lehrer-Kreis ist das Bindeglied zwischen pädagogischen Themen und allgemein interessierenden schulischen Fragen. Impulse können über den Eltern-Lehrer-Kreis direkt an die Konferenzen geleitet werden. Mitglieder aus der Elternschaft werden über die Elternabende in den Eltern-Lehrer-Kreis delegiert.

Schülermitverwaltung

Mit dem kontinuierlichen Aufbau der Oberstufe entwickelt sich auch eine lebendige Schülermitverwaltung (SMV). Mitglieder für die SMV werden ab der 9. Klasse von den Schülern aus ihren Reihen gewählt.