Staatliche Förderung und privater Einsatz

Kostenstruktur und Schulausgaben von Freien Waldorfschulen unterscheiden sich nicht grundsätzlich von den Verhältnissen anderer Freier Schulen oder von denen staatlicher Schulen. Waldorfschulen haben aber – als einheitliche Grund- und Höhere Schulen – ein Unterrichtsangebot, das in der Regel umfangreicher ist als im staatlichen Schulwesen. Beispielsweise erhalten die Schüler bereits ab der 1. Klasse Unterricht in zwei Fremdsprachen (an unserer Schule Englisch und Russisch), sowie zusätzlichen künstlerischen oder handwerklich-technischen Unterricht.

Die durchschnittliche Anzahl der Wochenstunden pro Klasse in der Sekundarstufe der Waldorfschulen beträgt nach dem Stundentafelvergleich etwa 10 bis 15 Prozent mehr Wochenstunden als an staatlichen Gymnasien. Dabei liegen die Kosten eines Waldorfschülers in der Sekundarstufe zwar etwa 1.000 Euro unter denen eines vergleichbaren Gymnasialschülers, aber der Staat wendet gleichzeitig für den Waldorfschüler etwa 2.700 Euro weniger auf. Dieser Zustand hat sich in den vergangenen Jahren trotz zahlreicher Willensbekundungen aus der Politik nicht wesentlich geändert. Vom Ziel der Waldorfschulen, einen gesetzlich verankerten Zuschuss von mindestens 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule zu erhalten, sind wir in Baden-Württemberg nach wie vor weit entfernt.

Die Finanzierungslücke zwischen Kosten und staatlichen Zuschüssen muss durch Beiträge der Eltern (Schulgeld, Spenden, Eigenleistung), Einsparungen bei den Lehrer- und Mitarbeitereinkommen sowie durch besonders sparsamen Umgang mit den Sachmitteln ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass die Waldorfschulen auf Elternbeiträge angewiesen sind